Der Hauptteil des Buches beginnt mit dem Satz: „Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt
auch außerhalb derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könne
gehalten werden, als allein ein guter Wille“.
Der Wille nun, dessen eigentliche Beschaffenheit der Charakter ist, hat nun die Vernunft zu
ihrer eigentlichen Regentin. Und nun wird der Begriff der Pflicht eingeführt, womit es bereits
hier problematisch wird. Kant gibt nun der Pflicht gegenüber der Neigung den Vorzug. So
sagt er: „Allerdings gerade da hebt der Wert des Charakters an, der moralisch und ohne alle
Vergleichung der höchste ist, nämlich dass er wohltue, nicht aus Neigung, sondern aus
Pflicht.“ Goethe und Schiller erwiderten später, und das zu recht: „Ich tue das Gute auch,
doch tue ich es aus Neigung, nur.“
Nun folgt ein weiterer Satz: „Eine Handlung aus Pflicht hat einen moralischen Wert nicht in
der Absicht, welche dadurch erreicht werden soll, sondern in der Maxime, nach der sie beschlossen
wird, (also) dem Prinzip des Willens.“
Diese Maxime ist nach Kant das subjektive sittliche Prinzip. Der dritte Satz nun lautet:
„Pflicht ist Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz.“
Daraus entwickelt Kant die erste Fassung des kategorischen Imperativs: „Ich soll niemals
anders verfahren, also so, dass ich auch wollen könne, meine Maxime (Prinzip des Willens)
solle ein allgemeines Gesetz sein.“ Dies ist nach Kant das objektive Sittengesetz.
Im zweiten Abschnitt des Buches folgt nun ein Traktat über die Notwendigkeit der Pflicht und
über den kategorischen Imperativ, der nun wie folgt formuliert wird: „Handle nur nach derjenigen
Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“
Am Ende gibt es noch einige Ausführungen über die Autonomie und die Heteronomie des
Willens und im dritten Abschnitt wird der Begriff der Freiheit entwickelt und mit dem Willen in
einen kausalen Zusammenhang gebracht.
Was am Ende bleibt, ist der kategorische Imperativ als moralisches Gesetz oder Sittengesetz.
Dieses Sittengesetz hat aber nun den Anspruch objektives Gesetz des sittlich Guten zu sein.
Warum nicht einfach so: Tue das Gute, und lasse das Böse. Ethische Maxime des sittlich Guten
kann doch immer nur eine Maxime von ethischem Wert sein, nicht aber irgendeine Maxime,
wie religiöse Maximen, ästhetische Maximen. Maxime des sittlich Guten kann demnach
nur das sittlich Gute selber sein. Wenn schon ein kategorischer Imperativ, dann so: Handle
immer nur nach derjenigen Maxime, die zugleich eine ethische ist. Das bringt uns aber wieder
zurück auf das altbekannte Sittengesetz, das auch ohne Kant schon existiert hat: Tue das Gute
und lasse das Böse. Gruß Joachim Stiller Münster
auch außerhalb derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könne
gehalten werden, als allein ein guter Wille“.
Der Wille nun, dessen eigentliche Beschaffenheit der Charakter ist, hat nun die Vernunft zu
ihrer eigentlichen Regentin. Und nun wird der Begriff der Pflicht eingeführt, womit es bereits
hier problematisch wird. Kant gibt nun der Pflicht gegenüber der Neigung den Vorzug. So
sagt er: „Allerdings gerade da hebt der Wert des Charakters an, der moralisch und ohne alle
Vergleichung der höchste ist, nämlich dass er wohltue, nicht aus Neigung, sondern aus
Pflicht.“ Goethe und Schiller erwiderten später, und das zu recht: „Ich tue das Gute auch,
doch tue ich es aus Neigung, nur.“
Nun folgt ein weiterer Satz: „Eine Handlung aus Pflicht hat einen moralischen Wert nicht in
der Absicht, welche dadurch erreicht werden soll, sondern in der Maxime, nach der sie beschlossen
wird, (also) dem Prinzip des Willens.“
Diese Maxime ist nach Kant das subjektive sittliche Prinzip. Der dritte Satz nun lautet:
„Pflicht ist Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz.“
Daraus entwickelt Kant die erste Fassung des kategorischen Imperativs: „Ich soll niemals
anders verfahren, also so, dass ich auch wollen könne, meine Maxime (Prinzip des Willens)
solle ein allgemeines Gesetz sein.“ Dies ist nach Kant das objektive Sittengesetz.
Im zweiten Abschnitt des Buches folgt nun ein Traktat über die Notwendigkeit der Pflicht und
über den kategorischen Imperativ, der nun wie folgt formuliert wird: „Handle nur nach derjenigen
Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“
Am Ende gibt es noch einige Ausführungen über die Autonomie und die Heteronomie des
Willens und im dritten Abschnitt wird der Begriff der Freiheit entwickelt und mit dem Willen in
einen kausalen Zusammenhang gebracht.
Was am Ende bleibt, ist der kategorische Imperativ als moralisches Gesetz oder Sittengesetz.
Dieses Sittengesetz hat aber nun den Anspruch objektives Gesetz des sittlich Guten zu sein.
Warum nicht einfach so: Tue das Gute, und lasse das Böse. Ethische Maxime des sittlich Guten
kann doch immer nur eine Maxime von ethischem Wert sein, nicht aber irgendeine Maxime,
wie religiöse Maximen, ästhetische Maximen. Maxime des sittlich Guten kann demnach
nur das sittlich Gute selber sein. Wenn schon ein kategorischer Imperativ, dann so: Handle
immer nur nach derjenigen Maxime, die zugleich eine ethische ist. Das bringt uns aber wieder
zurück auf das altbekannte Sittengesetz, das auch ohne Kant schon existiert hat: Tue das Gute
und lasse das Böse. Gruß Joachim Stiller Münster
The post was edited 2 times, last by Fliege: Der ursprüngliche Threadtitel "Grundlegung der Metaphysik der Sitten" ist in Einvernehmen mit dem Threadstarter dahingehend geändert worden, dass Kants Werktitel "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" Berücksichtigung findet. Die Threadtitel-Ergänzung um "... - Eine Anknüpfung" ist von der Moderation festgelegt worden. ().